Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsbedingungen

Fitnesscenter „ Fitness-Pur“ ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

  1. 1.Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Fitness-Pur ist jederzeit zur Änderung dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft berechtigt. Änderungen werden wirksam, wenn Fitness-Pur das Mitglied auf die Änderung hinweist oder ihm die geänderte Fassung zur Verfügung stellt und das Mitglied nicht innerhalb einer Frist von 3 Wochen widerspricht . Fitness-Pur wird das Mitglied vor Beginn dieser Drei-Wochen-Frist auf die Bedeutung eines fehlenden Widerspruchs hinweisen. Vertragsbestandteil ist die im Studio ausgehängte aktuelle Fassung der Hausordnung des Studios.

  1. 2.Beginn und Dauer der Mitgliedschaft

Ein Vertrag mit Fitness-Pur kommt durch deren Annahme eines „Antrags auf Mitgliedschaft“ zustande. Der Antrag des Mitglieds gilt als angenommen, wenn er nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen, gerechnet ab Entgegennahme des Antrags durch Fitness-Pur schriftlich oder per Email gegenüber dem Mitglied abgelehnt wird. Während dieser Frist von zwei Wochen kann auch das Mitglied den Vertragsschluss mit Fitness-Pur schriftlich oder per Email gegenüber Fitness-Pur ohne Angaben von Gründen widerrufen. Auch bei Widerruf des Mitglieds wird die nach Ziff. 4 dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen zu zahlende Abschlussgebühr für die elektronische Erfassung der Mitgliedsdaten erhoben. Die Laufzeiten der Mitgliedschaften betragen drei Monate oder sechs Monate oder zwölf Monate oder 24 Monate je nach Wahl durch das Mitglied. Danach verlängert sich die Mitgliedschaft um weitere drei, sechs, zwölf, oder 24 Monate wenn eine Verlängerung im Vertrag nicht ausgeschlossen ist.

Unabhängig davon, kann jedes Mitglied bei einem Wohnortwechsel in eine andere Gemeinde/einen anderen Kreis gegen Vorlage einer Abmeldebestätigung mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats die Mitgliedschaft kündigen.

Die Parteien können die Mitgliedschaft ferner bei Vorliegen eines wichtigen Grundes fristlos kündigen. So berechtigt z.B. ein grober Verstoß gegen die Hausordnung oder die Einnahme verbotener Substanzen , wie insbesondere Anabolika oder andere Dopingmittel , Fitness- Pur zur fristlosen Kündigung der Mitgliedschaft. Fitness-Pur ist ferner zur fristlosen Kündigung der Mitgliedschaft berechtigt, wenn das Mitglied mit der Zahlung der Mitgliedsbeiträge in Höhe von mehr als zwei Monatsbeiträgen im Rückstand ist.

Kündigt Fitness-Pur aus wichtigen Grund, kann Fitness-Pur den auf die restliche Vertragsdauer anfallenden Mitgliedsbeitrag mit sofortiger Wirkung geltend machen.

  1. 3.Ruhen der Mitgliedschaft und Befreiung von der Pflicht zur Zahlung des Mitgliedsbeitrags

Das Mitglied hat die Möglichkeit, seine Mitgliedschaft einmal in einem Vertragsjahr ruhen zu lassen.

Die Ruhezeit darf höchstens sechs Monate betragen und ist nur für volle Kalendermonate möglich. Für die Dauer des Ruhens ist das Mitglied von der Zahlung des Monatsbeitrags befreit. Die Ruhezeit muss spätestens eine Woche vor Beginn des ersten Ruhemonats schriftlich im Studio beantragt werden.

Die Mitgliedschaft verlängert sich um den Zeitraum des Ruhens der Mitgliedschaft.

Ist das Mitglied länger als zwei Monate aufgrund Krankheit, Ortsabwesenheit oder ähnlich schwerwiegender und aus seiner Sphäre herrührender Gründe gehindert das Studio zu nutzen, ist es für die weitere Dauer seiner Hinderung von der Pflicht zur Zahlung des Mitgliedsbeitrags befreit, sofern es die Verhinderung mittels einer geeigneten Bescheinigung belegt.

Die Mitgliedschaft verlängert sich um den Zeitraum der Befreiung von der Pflicht zur Zahlung des Mitgliedsbeitrags. Dieses Recht, die Mitgliedschaft ruhen zu lassen, lasst das Recht des Mitglieds zur außerordentlichen Kündigung seines Vertrages unberührt.

  1. 4.Zahlung des Mitgliedsbeitrags, Folgen der Nichtzahlung

Der Mitgliedsbeitrag wird monatlich, spätestens zum 28. eines Monats, per Einzugsermächtigung abgebucht. Wird eine Lastschrift nicht eingelöst oder wegen Widerspruchs zurückbelastet und hat das Mitglied dies zu vertreten, ist Fitness-Pur berechtigt, vom Einzugsverfahren zurückzutreten und / oder Ersatz der durch die Nichteinlösung bzw. Rückbelastung entstehenden Kosten zuzüglich einer Bearbeitungspauschale in Höhe von Euro 10,00 zu verlangen. Diese Bearbeitungspauschale kann Fitness-Pur nicht verlangen, wenn das Mitglied nachweist, dass Fitness-Pur überhaupt kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.</p>

Alternativ kann der komplette Jahresbeitrag ( einschließlich der Abschlussgebühr für die elektronische Aufnahme der Daten) innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss auf das im „ Antrag auf Mitgliedschaft“ angegebene Konto überwiesen werden. Komplette Beiträge für weitere Vertragsperioden (jeweils 12 Monate ) können innerhalb von 14 Tagen nach jeweiliger Fälligkeit entsprechend überwiesen werden.

Für Vertragsänderungen wird eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 Euro erhoben.

  1. 5. Anpassung des Mitgliedsbeitrages          

Bei einer Erhöhung der gesetzlichen Umsatzsteuer ist Fitness-Pur berechtigt, den Mitgliedsbeitrag entsprechend der Erhöhung anzupassen. Fitness-Pur wird dem Mitglied die Anpassung schriftlich mitteilen. Der erhöhte Mitgliedsbeitrag wird ab dem der Mitteilung folgenden Kalendermonat fällig.

Ermäßigt sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz, ermäßigt sich der Mitgliedsbeitrag entsprechend.

  1. 6.Haftung

Fitness-Pur schließt mit den im Folgenden dargestellten Ausnahmen jegliche Haftung für Schäden des Mitglieds aus. Ausgenommen von diesem Haftungsausschluss ist eine Haftung für Schäden aus der Verletzung der körperlichen Unversehrtheit oder der Gesundheit des Mitglieds, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung von Fitness-Pur, seiner gesetzlichen Vertreter und / oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Ausgenommen von diesem Haftungsausschluss ist ferner eine Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Fitness-Pur, seiner gesetzlichen Vertreter und / oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

  1. 7.Datenschutz

Fitness-Pur ist berechtigt, personenbezogene Daten des Mitglieds einschließlich eines Lichtbildes zu speichern, zu verarbeiten, zu nutzen oder zu übermitteln, soweit dies zur beidseitigen Erfüllung und Abwicklung dieses Vertragsverhältnisses erforderlich ist oder dieser dient.

Fitness-Pur erhebt beim Betreten und Verlassen des Studios Namen und Mitgliedsnummer des Mitglieds, sowie den Zeitpunkt des Zutritts bzw. des Verlassens. Diese Daten werden für die Dauer von drei Monaten gespeichert. Das Mitglied erklärt sich hiermit ausdrücklich einverstanden.

Zur Sicherheit seiner Mitglieder überwacht Fitness-Pur nach entsprechender Kenntlichmachung Teilbereiche des Studios mit Videokameras und speichert die Aufnahmen, soweit und solange dies im Einzelfall zur Sicherheit der Mitglieder und des Studios notwendig ist.

Die einschlägigen Bestimmungen des Bundesdatenschutzes werden eingehalten. Das Mitglied erklärt sich hiermit ausdrücklich einverstanden.

  1. 8.Sonstiges

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.